Das Verwaltungsgericht Wien hat das gemacht, wozu die meisten deutschen Gerichte nach wie vor nicht willig sind :
Es hat den internationalen Wissensstand zur (fehlenden) Bedeutung sog. Infiziertenzahlen sowie zur (fehlenden) Aussagekraft des PCR-Tests zusammen getragen und kam zu dem Urteil:
Ein auf sog. Infiziertenzahlen und den PCR-Test gestütztes Versammlungsverbot ist unbegründet und kann daher nur rechtswidrig sein .
Der Artikel aus dem Magazin Infosperber verlinkt das Wiener VG-Urteil, die Mitteilung der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Fragwürdigkeit des PCR-Tests, und weitere wichtige Infos zum Thema.
Zur Vertiefung zum PCR_Test der Beitrag „Spätes Eingeständnis “ aus dem Magazin rubikon , warum der übliche PCR-Test – Thema Schwellenwertzyklus- in der Regel nicht aussagekräftig ist, ob jemand infektiös für andere oder selber erkrankt ist….
Corona-Politik grundrechtswidrig: Regensburger Jura-Prof. Gierhake in der MZ
Hörenswert auch das aktuelle Video-Interview der Mittelbayerischen Zeitung mit der Regensburger Jura-Professorin Katrin Gierhake, die die Corona-Politik, wie insbesondere auch die geplante 2-Klassen-Politik gegen Un-Geimpfte für grundrechtswidrig hält.
Laufend ergänzte Beiträge zur juristischen Seite der Corona-Politik finden sich auf Prof. Gierhakes Blog mitdenken.ur.de .
7.4.21
Autor: Otmar Spirk