Der Bundesgerichtshof hat in der Revisionsverhandlung das 1. Urteil des Landgerichts Regensburg wegen Vorteilsnahme und Verstoß gegen das Parteiengesetz mit faktischer Straffreiheit für den Ex-OB Joachim Wolbergs zum Teil aufgehoben; insoweit wird vor dem Landgericht München neu verhandelt. Das 2. Urteil wegen Bestechlichkeit hat der BGH bestätigt .
Wen das näher interessiert: Auf der juristischen Seite LTO fand ich die klarste Darstellung der Urteile .
Sicher, es ist gut, dass es nun Unternehmen bzw. Reichen erschwert wird, sich einzelne aufstiegs-interessante Politiker mit Hilfe von immer wieder Spenden als gewogene Unterstützer heranzuziehen.
Ich habe mich zwar über Wolbergs chronische Uneinsichtigkeit gegenüber seinen Fehlern geärgert – hat das was mit seiner Persönlichkeitsstruktur zu tun, fragte ich mich ? Aber: Recht hatte Wolbergs damit, dass – wenn schon – das ganze Parteien-Finanzierungssystem das Problem ist, nicht nur er.
Fakt ist doch: Die großen Parteien stecken sich via Bundestag selber immer mehr Geld in den Schlund, Und die meisten Parteien sind de facto käuflich – für den, der die größte Kohle hat. Die Reichen. Also nicht für mich und den Leser.
Hierzu zwei alte Hüte:
Die Kritik des Verfassungsrechtlers Prof. von Arnim am Parteiensystem im Artikel https://www.heise.de/tp/features/Vollbezahlt-und-ueberversorgt-3716750.html
Und ein ausführliche Darstellung, wie die CDU sich traditionell hat bezahlen lassen:
https://www.fr.de/politik/parteifinanzen-bei-der-cdu-geld-ist-die-hauptsache-90983402.html
8.11.21
Autor: Otmar Spirk